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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Wir bitten Sie, nachstehende Bedingungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen  und der Helikon-Events GmbH regeln, genau durchzulesen.
Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung/ Bestellung, werden diese Bedingungen in vollem Umfang anerkannt.
Änderungen zu bestehenden Produkt,- oder Angebotsinhalten unter Vorbehalt.

2. Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz, Unterschrift
Die im Zusammenhang mit der Reise/Veranstaltung erfassten Daten der Helikon-Events GmbH werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise/Veranstaltung und zur Kundenbetreuung von Helikon und deren Schwesterunternehmen, dem Schulfahrten Service Büro verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise/Veranstaltung betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise/Veranstaltung eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Bitte reichen Sie die Beantragung der Löschung schriftlich ein.

3. Zahlung
Das Zahlungsziel richtet sich nach der Leistung Ihrer Buchung.
Bei Unterkunft und Transferkosten erbitten wir eine Anzahlung vom 50 % der Gesamtkosten bis 12 Wochen vor Anreise. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis/Veranstaltungspreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis/Veranstaltungspreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Programmkosten erbitten wir ebenfalls eine Zahlung der Gesamtkosten 30 Tage vor Anreise.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis/Veranstaltungspreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sofort zur Zahlung fällig. Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreis/Veranstaltungspreis erfüllt, so besteht für den Vertragspartner ,ohne vollständige, Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch die Helikon-Evenst GmbH . Die Helikon-Events GmbH ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz, wegen Nichterfüllung des Reisevertrages, vom Vertragspartner zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreis/Veranstaltungspreis in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, vorher schriftlich angemahnt wurde.  

4. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sie werden ergänzt durch die Reiseunterlagen/Veranstaltungsunterlagen und die allgemeinen Informationen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung/Veranstaltungsanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung/Veranstaltungsbestätigung bestätigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Ergibt sich aus der vorgenannten Leistungsbeschreibung, dass einzelne Leistungen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung.

5. Leistungs- und Preisänderungen
1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen/Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Veranstltungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise/Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
2.) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis/Veranstaltungspreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind, z.B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten. Die Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin/Veranstaltungstermin mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis/Veranstaltungspreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und deren Auswirkung auf die Kosten der Reise/Veranstaltung pro Person entspricht. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreis/Veranstaltungspreis oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung/Veranstaltungsleistung werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt/Veranstaltungstermins, darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung/Veranstaltungsleistung nach Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die Teilnahme einer gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn die Helikon-Events GmbH in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis anzubieten. Weiterhin sind Sie berechtigt, die geänderte Leistung, ohne Gebühren zu stornieren. Das Verlangen einer gleichwertigen Reiseleistung/Veranstaltungsleistung, sowie das Rücktrittsrecht uns gegenüber ist unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung oder der Preiserhöhung schriftlich zu erklären.
3.) Preise zu den einzelnen Produkten werden , je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens der Helikon-Events GmbH, angepasst. Preisangaben, sowie Inhalte auf Webseiten von Drittanbietern, werden intervallmäßig aktualisiert, können jedoch von aktuellen Preisen abweichen. Aktuelle Preise auf www.helikon-events.de oder auf Anfrage bei Individueller Buchung.

6. Rücktritt durch den Vertragspartner
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag/Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Den Rücktritt haben Sie uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Poststempel Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung. Entstehen der Helikon-Events GmbH auf Grund des Rücktritts des Vertragspartners Stornokosten gegenüber Dritten, müssen diese in vollem Umfang vom Vertragspartner übernommen werden.
Für die pauschalierten Rücktrittskosten gelten für Reiseleistungen inkl. Unterkunft und/oder Transfer und/oder
Freizeitprogramm folgende Sätze:
- 65 Tage vor Anreise kostenfrei.
- vom 64.-21. Tag vor Anreise sind 30 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
- vom 20.-10. Tag vor Anreise sind 50 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
- vom 9.- 4 Tag vor Anreise sind 70 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
- ab 3. Tag vor Anreise werden 80 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet. Bei Stadtführungen, Domführungen und sonstigen Führungsveranstaltungen gelten hier bereits 100 %.
- Bei einer Stornierung am Ankunftstag, bzw. einer Nichtanreise werden 100% des vereinbarten Gesamtbetrags berechnet.


Gebuchte Tickets für Theater, Musical oder ähnliche Veranstaltungen können i.d.R. ab 6 Wochen vor Anreise nicht zurückgegeben werden und müssen auch bei nicht Inanspruchnahme bezahlt werden.
Der Reisepreis, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart war, richtet sich immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen, d.h. bei Reduzierung der vereinbarten Mindestteilnehmeranzahl wird der fehlende Betrag auf die restlichen Teilnehmer umgerechnet.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig verwenden konnten.
Grundsätzlich bieten und empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Stornobedingungen bei Buchungen über unseren Onlineshop:
bis 11 Tage vor Termin können Sie kostenfrei stornieren
10 - 4 Tage vor Termin werden 50 % des Gesamtpreises berechnet
ab 3 Tage vor Termin werden 100 % des Gesamtpreises berechnet
Was tun im Krankheitsfall?Inklusive Ticketversicherung - Geld zurück im Krankheitsfall
(Bei Fragen zur Ticketversicherung können Sie sich auch gerne telefonisch bei uns melden : Tel: 0221-94696616)


7. Umbuchung
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen bereits gebuchter Leistungen dem Vertragspartner, oder demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von Pauschal 25,00 Euro. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Zubuchung weiterer Leistungen sind, sofern Sie eine Erhöhung des Reisepreises/Veranstaltungspreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Vertrgaspartner einzelne oder mehrere Reiseleistungen/Veranstaltungsleistungen, infolge vorzeitiger Rückreise oder  sonstigen Gründen, nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.

9. Rücktritt durch den Veranstalter
Die Helikon-Events GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise/Veranstaltung vom Reisevertrag/Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise/Veranstaltung den Reisevertrag/Veranstaltungsvertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen/Veranstaltungsleistungen kündigen:
1.) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, wenn dieser trotz schriftlicher Erinnerung/Mahnung seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.
2.) wenn die Gründe der Absage weder durch die Helikon-Events GmbH , noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise/Veranstaltung nachweisliche Hindernisse entgegenstehen, die nicht durch die Helikon-Events GmbH, oder nur unter nachweislich unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.
3.) wenn die Reise/Veranstaltung wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise/Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen kann die Helikon-Events GmbH den anteiligen Reisepreis verlangen.

10. Wechsel in der Person des Vertragspartners
Bis zum Beginn der Reise/Veranstaltung kann der Vertragspartner verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Helikon-Events GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise/Veranstaltungs;- erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der neue Vertragspartner übernimmt mit dem Wechsel alle Vertraglichen Verpflichtungen. Die Änderung ist vom alten und neuen Vertragspartner schriftlich anzuzeigen.

11. Gewährleistung und Haftung, Mitwirkungspflicht
1.) als Veranstalter: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmächtig erbracht, kann der Vertragspartner Abhilfe verlangen. Die Helikon-Events GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Helikon-Events GmbH kann Abhilfe in der Weise
schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe, keine unzulässige Vertragsveränderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe hat der Vertragspartner den Mangel unverzüglich bei der Helikon-Events GmbH, Tel. 0221 946 966 16 Fax. 0221-646 966 22, Mail: info@helikon-events.de  anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Vertragspartner wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt ist nur dann zulässig, wenn Helikon keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Vertragspartner Helikon hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für die Helikon-Events GmbH unmöglich ist, von der Helikon-Events GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Vertragspartner gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung ist in jedem Fall direkt gegenüber der Helikon-Events GmbH abzugeben.
2.) als Vermittler: Die Helikon-Events GmbH haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde. Wenn Schäden aufgrund mangelhafter Vermittlungsleistung entstehen beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den 2-fachen Reisepreis/Veranstaltungspreis, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

12. Haftungsbeschränkung
1.) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis/Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Vertragspartner entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung angeboten und empfohlen.
2.) Die Helikon-Events GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in den Reiseausschreibungen/Veranstaltungsausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung/Veranstaltungsleistung des Vertragsveranstalters sind.

13. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich bei der Helikon-Events GmbH geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Vertragspartners zuzurechnen war. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag wegen mangelhafter Leistungserbringung verjähren 6 Monate nach Mitteilung des Mangels. Im übrigen verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag/Veranstaltungsvertrag ein Jahr nach Beendigung der Reise/Veranstaltung.

14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages/Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Teile Köln. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

Stand: Köln, den 20.06.2020

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